Besuch beim BVerwG
Wir, die VFO2, waren zu Gast beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.
Den Fall, den wir besuchten, war sehr vielschichtig und für uns schwer nachvollziehbar – war ein Normenkontrollantrag der Gewerkschaft Verdi zulässig gegen die Sonntagsarbeit in Bibliotheken im Land Nordrhein-Westphalen? Ohne die Einweisung durch eine betreuende Richterin wäre vieles im Unklaren geblieben. Wir konnten unsere Fragen zum Sachverhalt über die Arbeit und Abläufe am Bundesverwaltungsgericht sowie dessen Aufbau stellen.
Es erwartete uns ebenfalls eine interessante Führung durch das Bundesverwaltungsgericht; auch in nicht öffentliche Bereiche des beeindruckenden Gebäudes.
Interessant war, dass die Medien im Haus warteten. Leider nicht auf uns, sondern in einer anderen Sache. Sie warteten auf die Urteilsverkündung im Fall einer Rückübertragung von Eigentum an vormalige jüdische Eigentümer.
Die Urteilsverkündung in unserem Fall erlebten wir nicht mit, da der Senat die Verhandlung unterbrach und sich zur Beratung zurückzog. Das Urteil lasen wir dann im Internet. Die Pressestelle des Gerichts hat es für die Allgemeinheit relativ verständlich formuliert.
Trotzdem war der Besuch für uns eine Erfahrung. Wir fühlten uns gut aufgehoben und betreut, dank der Organisation durch den Besucherdienst.
Die Erfahrungen wurden danach durch einige Auszubildende auf dem Weihnachtsmarkt vertieft.