Schuljahr 2022/23
Bei Covid19-typischen Krankheitszeichen bleiben betroffene Personen der Schule gemäß geltendem Hygieneplan fern: insbesondere Atemnot, neu auftretender Husten, Fieber, Atembeschwerden, zeitweiser Verlust von Geschmacks bzw. Geruchssinn.
Erkrankungen sind durch ärztliches Attest nachzuweisen.
Über Ausnahmen befindet die Schulleitung im Rahmen der jeweils geltenden Verordnung über befristete Basismaßnahmen zum Infektionsschutz aufgrund des SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 im Land Brandenburg (SARSCoV-2-Infektionsschutz-Basismaßnahmenverordnung — SARS-CoV-2 IfSBMVJ bzw. Allgemeinverfügung des Landkreises Spree-Neiße in Verbindung mit dem Hausrecht.
Umsetzung des Hygienekonzeptes
Für alle Personen, die das Schulgelände betreten, gelten weiterhin die Bestimmungen des Hygienekonzeptes der Schule und der Eindämmungsverordnung durch das Land Brandenburg.